Ich habe ein Schreiben erhalten, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass die Nachberechnung auf Grund des Urteils zu keiner Erstattung geführt hat. Warum? Ist noch etwas zu tun?
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Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzamt Münster Innenstadt

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Ich habe ein Schreiben erhalten, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass die Nachberechnung auf Grund des Urteils zu keiner Erstattung geführt hat. Warum? Ist noch etwas zu tun?.


Adresse (URL): http://www.finanzamt-muenster-innenstadt.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/05_faq_entfernung/14.php


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14. Ich habe ein Schreiben erhalten, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass die Nachberechnung auf Grund des Urteils zu keiner Erstattung geführt hat. Warum? Ist noch etwas zu tun?

Das Schreiben wurde nur zu Ihrer Information versandt, um Ihnen mitzuteilen, dass Ihre Aufwendungen auch nach der Neuberechnung nicht zu einer Erstattung führen. Es handelt sich hierbei  weder um einen Bescheid noch um einen sonstigen Verwaltungsakt, sondern ausschließlich um ein Informationsschreiben.

Es sind folgende Fallgestaltungen denkbar, warum eine Erstattung nicht erfolgt ist:

  1. Ihr letzter Einkommensteuerbescheid lautet über 0 €. Sie haben also bislang keine Steuern gezahlt und das ändert sich nicht.
  2. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag i.H.v. 920 € wird auch bei Berücksichtigung der Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer nicht überschritten.
  3. Sie sind schwerbehindert und Ihre Kosten für die Wege zur Arbeitsstätte wurden bereits im letzten Einkommensteuerbescheid ohne Kürzung um die ersten 20 Kilometer berücksichtigt.
  4. Sie haben für die Wege zur Arbeitsstätte keinen PKW genutzt und die Pendlerpauschale wurde bereits im letzten Einkommensteuerbescheid mit dem gesetzlichen Höchstbetrag von 4500 € berücksichtigt.