Finanzamt
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Ob Renten aus der EU/dem Drittland bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Rentner in Deutschland zu versteuern sind, richtet sich nach dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen. Stammt die Rente aus einem Staat, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, ist die Rente in Deutschland zu versteuern. Ausführliche Informationen zur Zuweisung des Besteuerungsrechtes und zur Steueranrechnung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.